Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel FIVE bzw. der Five Hotel- und Gaststätten Betriebs GmbH abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Insbesondere gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für den Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Sie können durch im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere im Rezeptionsbereich) aus. Alle schriftlichen Vereinbarungen sind mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen versehen. Gleiches gilt automatisch auch bei mündlicher Vereinbarung/Abrede.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotel schriftlich zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Übernachtungsgast. Hat ein Dritter für den Übernachtungsgast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Übernachtungsgast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag und eventuellen sonstigen erbrachten Leistungen. Insbesondere gilt dies auch für die Bestellung von Zimmern und Leistungen durch einen Vollkaufmann, der für von ihm angemeldete Gäste handelt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche beider Vertragpartner 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

3. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Hotel mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 16.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 16.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Das Hotel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die Zimmerpreise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, in denen das Frühstück nicht enthalten ist. Diese Preise sind zahlbar ohne Abzug.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise des Übernachtungsgastes ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von monatlich 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

9. Bei Verlust der Zimmerkarte trägt der Kunde die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von derzeit Euro 10,00.

10. Falls der Kunde entgegen der untenstehenden Hausordnung im Zimmer raucht, wird das Hotel dies mit einem Schadensersatz in Höhe von Euro 250,00 in Rechnung stellen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt davon unberührt.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist je nach gebuchter Rate bis zum 3. oder 7.Tag vor Anreise kostenfrei möglich (vgl. allerdings Absatz 2). Eine spätere Stornierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. Eine gebuchte Messerate ist nicht kostenfrei stornierbar.

3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

5. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, die Buchung rechtzeitig und mit Einwilligung des Hotels storniert zu haben.

VI. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Anzahlung- oder Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • ein Verstoß gegen § I Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

3. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage. Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen. sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

VIII. Hausordnung

1. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

2. Der Gast hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern, Badetüchern und sonstigen Frotteewaren, Bettwäsche, elektrischen Kleingeräten, sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Zimmerkarten für die elektronische Schließanlage

3. Im Interesse der anderen Hotelgäste ist auf Fluren, Gängen und Balkonen des Hotels Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 22.00 Uhr.

4. Es ist generell untersagt im Zimmer zu rauchen, zum einen aus Brandschutz, zum anderen wegen Geruchsbelästigung der nachfolgenden Gäste. Im Interesse der anderen Hotelgäste ist es ebenfalls untersagt, auf den Fluren und den Gängen zu rauchen. Auf den Balkonen ist es erlaubt zu rauchen.

5. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.

IX. Schlussbestimmungen

1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels, hier Nürnberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

5. Es gilt deutsches Recht.

6. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.